Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10,  Höhe km 90,7, in FR AD Potsdam die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 88 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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