Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 10, im Abschnitt 081, bei km 0,0, Tangente von der BAB 12 zur BAB 10, FR AK Schönefeld um 36 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung  ergab 116 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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