Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 10, im Bereich von km 167,5, in Fahrtrichtung Hamburg um 21 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldbescheid über 70,00 € erlassen. Festgestellt wurden 141 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Foto. Bußgeld: 70,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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