Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 11, in Höhe km 31,77, in FR Berlin wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 147 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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