Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 111, im Bereich von km 0,65, in Fahrtrichtung Hamburg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit PoliScan Speed mit Bild ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 42 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 142 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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