Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 111, im Bereich von km 2,2, in FR Berlin die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 142 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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