Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 13, bei km 76,4, in FR Calau die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 143 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor und Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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