Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 5,3, in FR AD Werder die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 150 km/h bei zulässigen 120 km/h mit Einseitensensor festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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