Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, im Bereich von km 22,2, in Fahrtrichtung Hannover die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 139 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 39 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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