Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Geschwindigkeit auf der BAB 3, bei km 45,550, Gem. Neustadt/Wied, in FR Frankfurt/Main überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 159 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 59 km/h. Beweismittel: Messung mit ES3.0, Film, Bild

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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