Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 144 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 44 km/h. Beweismittel: Messung mit ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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