Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 4, in Ronneburg, Frankfurt – Dresden, in Höhe km 127,0 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 158 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 58 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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