Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 4, km 8,1, Eisenach -Dresden, Gem. Dresden um 27 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 107 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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