Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, mittlere Spur die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 121 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät mit Drucksensoren, TRAFFIPAX TraffiStar S 330 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandt.

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