Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, bei km 38,1, in Fahrtrichtung Leipzig die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 136 km/h durch Messung mit Einseitensensor, ES3.0 mit Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 56 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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