Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB A 20, zw. der AS Grevesmühlen und der AS Schönberg ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 172 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 42 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Formular Schriftliche Zeugenaussage wurde von Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandt.

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