Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Mainz, auf der Bundesautobahn A 60, Höhe km 15,1, FR Bingen, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 102 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, 70,00 € Bußgeld, 1 Punkt.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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