Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der K 53, bei km 1,738, Gem. Nickenich, FR Nickenich begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 28 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 98  km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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