Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock  die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 94 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von  Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandt.

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