Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lünen, auf der BAB 2, bei km 418,250, FR Oberhausen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 116 km/h mit Messgerät PoliScan Speed, Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 36 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna

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