Bei einer Geschwindigkeitsmessung im Landkreis Mittelsachsen, auf der B 169, i.H. Unterführung der S 36, Ortsverbindung Reichenbach – Etzdorf wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 107 km/h , bei zulässigen 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 37 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung von Bußgeldstelle Landkreis Mittelsachsen übersandt.

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