Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 48324, Sendenhorst, L 586, FR Albersloh wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 88 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Beweismittel: Messung mit mit Einseitensensor ES8.0 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Warendorf übersandt.

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