Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Aßlar, auf der A 45, Ri. Dortmund, bei km 159,750 mit 23 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Messung mit Lasergerät und Foto ergab 83 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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