Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, auf der BAB 2, bei km 329,415, linke Spur, FR Hannover die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 44 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 144 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Bielefeld übersandte Anhörungsbogen
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