Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, auf der BAB A 2, bei km 329,415, linke Spur, FR Hannover die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 1127 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Sensormessung

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Fragebogen für Fahrzeughalter wurde von Bußgeldstelle Stadt Bielefeld übersandt.

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