Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Buseck,auf der BAB 480, Wettenberg – Reiskirchen, in Höhe km 96,774 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 104 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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