Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Cloppenburg-Stapelfeld, B 213, Abschnitt 420, Station 0.237, FR Lingen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit stationärer Messanlage mit Frontfoto 91 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Cloppenburg übersandte Zeugenfragebogen

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