Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in der Gem. Neu-Häcklingen, B 4 / 209, Abschnitt 700, St. 0,374, FR Soltau. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 mit Frontfoto 92 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandte Vordruck Zeugenfragebogen
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