Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Speyer, auf der Bundesautobahn A 61, bei km 378,1, Fahrtrichtung Koblenz / Norden die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic Trailer mit Bild ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 53 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 153 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formblatt Anhörung

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