Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Heidelberg, B 37, Höhe km 0.8 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 28 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit TRAFFIPHOT S mit Frontfoto ergab 98 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidelberg übersandte Zeugenfragebogen

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