Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Heidelberg, B 37, Höhe km 0,8, Fahrtrichtung HD die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 70 km/h 98 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Traffiphot S und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidelberg übersandte Zeugenfragebogen

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