Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Elbtal, auf der Limburger Str., Höhe Hs-Nr. 7 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 57 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Lasergerät und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 7 km/h und führte zur Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 15,00 €.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Elbtal übersandte Zeugenfragebogen
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