Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Elbtal, auf der Limburger Str., Höhe Hs-Nr. 7 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 57 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Lasergerät und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 7 km/h und führte zur Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 15,00 €.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Elbtal übersandte Zeugenfragebogen

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”