Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gemeinde Mainz, auf der Bundesautobahn A 60, Höhe km 15,1, FR Bingen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 103 km/h, bei zulässigen 80 km/h, um 23 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Messgerät ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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