Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Süden, rechte Fahrspur Tunnelende wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 78 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 330 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Düsseldorf übersandt.

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