Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, auf der Schwanheimer Brücke, Höhe Anschluß Nied, Richtung Kelsterbach die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 80 km/h 111 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Lasergerät und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Zeugenfragebogen
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