Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Haltern, Weseler Straße, ggü. Saabrückenstraße, FR stadteinwärts  die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 76 km/h mit Messgerät TraffiStar S 350. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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