Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Herborn, auf der BAB 45, Hanau – Dortmund, bei km 142,706 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 131 km/h bei zulässigen 100 km/h durch Messung mit Lasergerät und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 31 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung

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