Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Kamen, auf der BAB 2, in Höhe km 412,230, FR Oberhausen wurde zulässige wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 97 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Unna übersandt.

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