Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Langenfeld, auf der BAB 3, in Höhe km 121,8, FR Oberhausen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 115 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 800 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – Traffistar S 330

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandt.

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