Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Limburg – Ahlbach, auf der B 49, Ahlbacher Spange, Richtung Limburg, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 76 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto. Bußgeld: 140,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel erlassen.„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“