Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Mönchengladbach, A 61, km 34,640, RF Koblenz. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScan mit Foto 101 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Mönchengladbach übersandte Zeugenfragebogen

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