Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mönchhagen, Transitstr. B 105 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 83 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Lichtmessverfahren festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 33 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Zeugenfragebogen

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