Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 08.09.2015 in Nittenau, auf der B 16, Abschnitt 2950, km 0.800, Fahrtrichtung Regensburg um 30 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 130 km/h. Beweismittel: Einseitensensor ES3. 0. 

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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