Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Peine, Schwarzer Weg, B 444, Höhe Hausnummer 87, FR Innenstadt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 67 km/h durch Lasermessung mit Vitronic mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 17 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Peine übersandte Vordruck Anhörung

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