Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Saarbrücken, Alt-Saarbrücken, auf der A 620, Höhe Bismarckbrücke, Rtg. Mannheim die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Lasermessverfahren mit Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 127 km/h bei erlaubten 80 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 47 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Saarland übersandte Vordruck Anhörung zu Ordnungswidrigkeitenanzeige
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