Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Seedorf, Station ROW-B 71-210-1828, Richtung Zeven die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Bei der mit Messgerät Traffipax TPH-S und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 71 km/h bei erlaubten 50 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rotenburg Wümme übersandte Zeugenfragebogen
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