Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Stuttgart, auf der Friedrichstraße, FR Kronenstraße um 8 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Verwarnung unter Erhebung von 15,00 € Verwarnungsgeld ausgesprochen eröffnet. Festgestellt wurden 38 km/h. Beweismittel: TraffiStar S350, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart

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