Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Wermelskirchen, A 1, km 384,6, FR Dortmund wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 152 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan Speed, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 32 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis übersandt.

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