Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Wiesbaden, auf der A 643, bei km 297,206, Richtung Mainz um 75 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 135 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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